Aufnahme in das UNESCO-Verzeichnis

Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren ist immaterielles UNESCO-Kulturerbe


Auf Vorschlag des Deutschen Musikrates und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) wurde das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in Deutschland zeichnet sich durch eine Vielfalt und Breite aus, welche alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringt und die kulturelle Identität Deutschlands prägt. nstrumentale Amateurmusizieren in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO geschafft.

Heute spielen rund neun Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit ein Instrument. Die Bandbreite reicht dabei von A wie Akkordeon bis hin zu Z wie Zither, von Jazz-, Popular-, Kirchen- bis hin zur Volksmusik. Eine Vielzahl der Orchester hat ein hervorragendes musikalisches Niveau, das in Wettbewerben und Konzerten immer wieder unter Beweis gestellt wird. Die Vielfalt entwickelte sich aus der kleinstaatlichen Verfasstheit Deutschlands im 17. und 18. Jahrhundert. An den Fürsten- und Königshöfen musizierten zunächst die Herrscher selbst oder ihre Kammer- und Saaldiener – also Laien.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates:

„Wir haben in Deutschland einen reichen Schatz an Kultureller Vielfalt. Ich freue mich, dass auf Vorschlag des Deutschen Musikrates ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieses Schatzes in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde. Ein kreativer, reflektierender und bewahrender Umgang mit der musikalischen Vergangenheit wird gerade durch die Amateurmusik gelebt. Rund zwei Millionen Musikerinnen und Musiker sind aktiv in Verbänden der instrumentalen Amateurmusik tätig. Sie leben die Kulturelle Vielfalt in unserem Land, pflegen kulturelle Bräuche und geben sie an nachfolgende Generationen weiter. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis zeichnet das vielfältige Engagement dieser Menschen in besonderer Weise aus und unterstreicht damit die Bedeutung der Amateurmusik für unsere Gesellschaft.“

Die Aufnahme dieser Praktik in das UNESCO-Verzeichnis sei nicht nur eine Auszeichnung für das vielfältige Engagement der Musiker, sondern unterstreiche auch die Bedeutung der Amatermusik für die Gesellschaft, so Höppner weiter.

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