Künstliche Intelligenz und Urheberrecht für Anfänger

Alarmsignale aus der Kulturbranche

Foto: Shutterstock von Collagery

Wenn du beginnst, erste eigene Songs zu schreiben und die beispielsweise im Home-Studio an der DAW zu produzieren, kannst du dich gar nicht früh genug mit den Fragen des Urheberrechts auseinandersetzen. Eine ebenso tagesaktuelle wie brisante ist, was künstliche Intelligenz und Urheberrecht für Anfänger bedeuten. Lassen sich KI-Werke schützen?

Check it: KI und Urheberrecht für Anfänger

KI ist in der Kreativbranche in aller Munde. Hauptsächlich als Schreckgespenst. Es sind einfach noch zu viele Rahmenbedingungen ungeklärt. Erfahre in diesem Artikel, weshalb es schlussendlich doch wieder nur ums Geld geht:

  • KI ist weder neu noch intelligent
  • Aber sie ist verdammt schnell
  • Wo die Risiken stecken
  • KI-Werken steht kein Urheberrecht zu
  • Wie verklausuliert sich die Kreativen ausdrücken
  • Was der Nachwuchs dringend wissen sollte

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht für Anfänger

Dass die vermeintlich Künstliche Intelligenz auch und gerade die Musikbranche verändert, ist keine Neuigkeit. Führende KI-Forscher behaupten seit geraumer Zeit, KI sei erstens keine neuartige Erfindung und zweitens alles andere als intelligent. Immerhin werden die Resultate, die von den Programmen generiert werden, grundsätzlich auf der Basis von Datenbanken erstellt und ausgespuckt.

KI ist nicht kreativ, aber verdammt schnell

Tatsächlich gibt es keine KI, sei das ChatGPT, Pipedrive KI, Salesforce Einstein, Gemini oder welche auch immer, die zu wirklich eigenständiger Kreativität imstande ist. Das aber ist das, was die meisten von uns unter „Intelligenz“ verstehen, wenn es auch nicht die exakte Definition ist (siehe dazu den Kasten unten). Was wirklich neu ist, ist die unfassbare Geschwindigkeit der Prozessoren. Eben die war bislang in dieser Form nicht gegeben.

Der Vorteil schlechthin ist die unfassbare Geschwindigkeit | Foto: Shutterstock von thinkhubstudio

Wovor wir wirklich Angst haben

Somit ist es insbesondere die Schnelligkeit der Rechenprozesse, die uns Menschen (Musiker sind auch Menschen) Angst macht, voraussichtlich komplette Berufszweige aushebeln wird und etliche Teile unseres Alltags auf den Kopf stellen wird. In zahlreichen Branchen – so etwa in der diagnostischen Medizin – ist das Potenzial gigantisch.

Das Potenzial ist schlichtweg gigantisch

Schon jetzt wird beispielsweise in der Kardiologie oder Krebsdiagnose eine Geschwindigkeit erreicht, die mit rein menschlicher Bedienung so kaum möglich wäre. Das heißt: KI rettet Menschenleben. Zweifellos ein Faktor, bei dem Angst vollkommen unangebracht wäre. Vielleicht können wir uns also auf das Statement einigen, dass KI nicht intelligenter, aber deutlich schneller als wir Menschen ist.

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Wenn KI in die falschen Hände gerät

Ganz andere Risiken gehen angesichts der Verwendung von KI durch fragwürdige Gestalten mit krimineller Energie aus. Immer wieder geistern Beispiele von Deep-Fakes durchs Web und durch die Medien, in denen Prominenten Worte in den Mund geschoben werden, die sie so ganz sicher nie gesagt haben.

Doch der geneigte Web-Konsument ist nicht selten oberflächlich und glaubt, was er glauben möchte, ohne genauer hinzuschauen oder die Inhalte kritisch auf Echtheit zu hinterfragen. Eigentlich sollte man das doch regulieren wollen. Aber die Verantwortlichen sind sich weder im europäischen Raum noch weltweit einig.

Dem kriminellen Rechtediebstahl stehen Tür und Tor offen | Foto: Shutterstock von puruan

Weshalb die Kulturbranche bei KI Alarm schlägt

Und so gibt es auch die ach so unerwartete Neuigkeit, dass wiederum keine einheitlichen Regelungen zur KI im Kontext von Urheberrechten erreicht werden konnte. Wie steht es um den Schutz kreativer Werke? Weshalb schlägt die Kulturbranche Alarm? Und wo liegt die große Diskrepanz zwischen der EU-Kommission und dem amerikanischen US Copyright Service?

KI-Werken steht kein Urheberrechtschutz zu

Entschieden hat das United States Copyright Office in seinem Dekret zu „Copyright and Artificial Intelligence“, dass Werke, die ausschließlich mit Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, in den USA kein Urheberrechtschutz zusteht. So sei ausschlaggebend, heißt es in dem Dekret, dass ein Menschen wesentlich zur kreativen Gestaltung beitragen müsse. Nur dann könne ein Copyright beansprucht werden. Zumal diese Entscheidung mit entsprechenden finanziellen Fragen gerade Musiker und Produzenten betrifft, die KI-gestützte Tools in ihren Workflow einbinden, ist dieser Aspekt entscheidend.

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Viel Spaß bei der Einzelfallprüfung

Wo exakt die Grenze zwischen menschlicher Kreativität und maschineller Generierung verläuft, bleibt allerdings unklar. Die Behörde betont, dass jede Anmeldung individuell geprüft werden muss. Viel Spaß bei der Einzelfallprüfung. So viel Zeit und personelle Ressourcen hat diese Welt vermutlich niemals erlebt. Pauschale Regelung gibt es bisher noch nicht.

Wie bitte sollen sich die Einzelfälle überprüfen lassen? | Foto: Shutterstock von Anneka

Europäische Kreative fordern strengere KI-Regulierung

Parallel dazu wächst in Europa die Sorge um den Schutz geistigen Eigentums. In einem offenen Brief an die EU-Kommission äußern zahlreiche Kultur- und Kreativverbände scharfe Kritik am aktuellen Entwurf des Allgemeinen KI-Verhaltenskodex. Ihrer Meinung nach gehen die geplanten Regelungen nicht weit genug, um das Urheberrecht effektiv zu sichern.

Definition von Intelligenz – und was es nicht ist!

Intelligenz wird oftmals ein bisschen unterschiedlich definiert. Gemein haben aber alle Definitionen, dass man (oder Maschine) etwas erkennen und verstehen kann und dann daraus die richtigen Schlüsse zieht, um Probleme zu lösen. Also kann man durch Lernen und das Anhäufen von Wissen seine Intelligenz auch steigern.

Intelligenz, auch künstliche, bedeutet aber nicht die Existenz eines eigenen Bewusstseins, das nach eigenen Vorstellungen bestimmte Dinge bevorzugt. Somit entscheidet eine künstliche Intelligenz immer nur auf dem Erlernten, also dem, mit dem sie gefüttert wurde (was ja auch falsch sein kann), aber nie nach eigenen Wünschen … jedenfalls noch nicht.

Deutliche Nachbesserungen dringend benötigt

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Formulierung, dass KI-Anbieter nur „angemessene und verhältnismäßige Anstrengungen“ unternehmen müssen, um zu gewährleisten, dass sie geschützte Werke rechtmäßig nutzen. Dadurch könnten sich Unternehmen möglicherweise aus der Verantwortung ziehen, was Künstler und Rechteinhaber erheblich benachteiligen würde. Der Brief, der zahlreiche namhafte europäische Verbände vereint, fordert daher deutliche Nachbesserungen.

Auszug aus dem Schreiben an die EU-Kommission:

Sehr geehrter Exekutiv-Vizepräsident Virkkunen,

wir vertreten eine vielfältige und doch geeinte Koalition von Urhebern und Rechteinhabern, die in der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft der EU tätig sind. Wir schreiben Ihnen, um unsere ernsten Bedenken zu äußern über den zweiten Entwurf des allgemeinen Verhaltenskodex für Künstliche Intelligenz gemäß dem EU-KI-Gesetz. Trotz unseres konstruktiven Engagements im Konsultationsprozess des AI Office zum ersten Entwurf spiegelt der Zweite Entwurf die substanziellen Kommentare der kreativen Sektoren nicht angemessen.

Ehrlich gesagt, haben wir bislang kein Wort verstanden. Mal sehen, ob es im weiteren Verlauf besser wird:

Wenn es um die grundlegend wichtigen Fragen der Transparenz und der Achtung des Urheberrechts, entfernt sich der Zweite Entwurf weiter von den Zielen des Gesetzes weiter entfernt. Die EU hat ihre weltweite Führungsrolle bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften bewiesen, die die Entwicklung von KI unterstützt und gleichzeitig sicherstellt, dass die europäische Kreativwirtschaft weiter wachsen kann.

Wer will oder kann das noch verstehen? Wo bleibt die Bodenhaftung? | Foto: Shutterstock von Who is Danny

Na ja, nicht wirklich. Geht’s nur um eine „Führungsrolle“?

Die derzeitige Richtung des Verhaltenskodex, zusammen mit der vom AI Office vorgeschlagenen Vorlage für eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der Inhalte, die in der allgemeinen KI-Ausbildung verwendet wird, läuft Gefahr, dieses empfindliche Gleichgewicht und zwei entscheidende Errungenschaften des KI-Gesetzes zu untergraben: die Förderung der Entwicklung von KI in Europa und der innovativen und dynamischen kreativen Sektoren.

Was bitte sind „angemessene Bemühungen?

Wenn der Entwurf nicht wesentlich verbessert wird, wird der Kodex die Ziele der KI-Gesetzes nicht erfüllen und in direktem Widerspruch zum EU-Recht, einschließlich des Urheberrechts, stehen. Darüber hinaus schlägt der Zweite Entwurf vor, dass Anbieter von KI für allgemeine Zwecke, die Datensätze Dritter Datensätze verwenden, um ihre Modelle zu trainieren, müssen die Anbieter lediglich „angemessene und verhältnismäßige Bemühungen“ unternehmen, um Zusicherungen von den Anbietern der Datensätze zu erhalten.

Wenn der europäische Amtsschimmel losgaloppiert

Infolgedessen könnten die Anbieter zu Unrecht fälschlicherweise von der urheberrechtlichen Haftung aufgrund fadenscheiniger Garantien von Datensatzerstellern befreit werden, die ihrerseits die wiederum in Ländern ansässig sein könnten, in denen die Durchsetzung der EU-Vorschriften schwierig oder unmöglich wäre.

Vermeidung ist besser als Vorsatz oder?

Diese subjektiven Elemente wurden während des Gesetzgebungsverfahrens nicht erörtert und sind nicht Teil der politischen Einigung. Sie stehen im Widerspruch zum EU-Urheberrecht, widersprechen den Zielen des AI-Gesetzes und werden zu Unklarheiten führen und die Rechtssicherheit untergraben, da sie Anbieter von allgemeiner Zweck-KI in die Lage versetzen, eine sinnvolle Einhaltung des EU-Rechts zu vermeiden

Was Musiker und Produzenten jetzt über KI und Copyright wissen müssen

Diese Entwicklungen machen deutlich, wie dringend klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in kreativen Bereichen benötigt werden. Während in den USA bereits eine grobe Linie gezogen wurde, bleibt die Lage in Europa weiterhin ungewiss. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, ob eine Balance zwischen technologischer Innovation und dem Schutz kreativer Werke gefunden wird.

Puh, ganz schön trockener Tobak

Für Musiker, Produzenten und Rechteinhaber heißt das: Die Entwicklungen genau im Auge behalten! Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die jetzt diskutiert werden, könnten den Musikmarkt und die Möglichkeiten zur Monetarisierung von Werken langfristig verändern. Wer mit KI-Tools arbeitet oder sie einzusetzen plant, sollte sich frühzeitig informieren, um nicht von künftigen Regelungen überrascht zu werden.

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Der Nachwuchs begegnet dem Thema unbedarft

Was aber will uns das insbesondere für den Nachwuchs sagen? Grundlegend ist das ja die Generation, die am allerwenigsten Bedenken vor Innovationen und neuen technologischen Entwicklungen hat. Die neue Technologie – in diesem Fall die Künstliche Intelligenz mit ihren Auswirkungen – wird gewissermaßen mit der Muttermilch aufgesogen. Was für die betagteren Semester unverständliches Neuland ist, sehen die nachrückenden Jüngeren vollkommen gelassen. Das sei euch unbenommen. Niemand hat das Recht, euch vorzuschreiben, was ihr denken sollt.

Als Anfänger die Entwicklung richtig einordnen

Und trotzdem solltet ihr die Entwicklung mitsamt den prognostizierten Regelungen vernünftig einordnen. Ihr wollt elektronische Musik basierend auf KI machen? Ihr seid von dem Thema sogar fasziniert? Warum nicht. Ihr solltet allerdings wissen, dass ihr damit voraussichtlich kein Geld verdienen könnt, zumindest nicht langfristig. Künstliche Intelligenz und Urheberrecht für Anfänger als auch renommierte Branchenhasen bedeutet, dass die Rechte an den Werken nicht anerkannt werden.

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Von der GEMA gibt’s dann keinen Cent

Oder um es plakativer auszudrücken: Ihr könntet diesen Gedanken zufolge Tonnen von KI-generierten Songs auf den Markt schmeißen. Von der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte bekommt ihr keinen Cent. Das aber ist eine der Haupteinnahmequellen von Produzenten, Komponisten und Textern. Das ist nichts Geringeres als die Altersversorgung der Stars aus der Musikbranche.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht für Anfänger: Fazit

Unter dem Strich können wir das aus pragmatischer Sicht zu so zusammenfassen: Schlicht sinnlos ist es KI für die Kreativbranche zu verteufeln. Sie wird kommen und an Einfluss zunehmen. Soviel ist sicher. Hohe Bedeutung hat die richtige Umgangsweise damit. Wenn ihr euch euren Job nicht selbst unter dem Hintern wegrationalisieren wollt, könnt ihr KI als unterstützend nutzen und einsetzen. Aber eben nicht ausschließlich. Auch künftig solltet ihr in erster Linie Musiker bleiben. Und erst danach folgt das Terrain als IT-Techniker.

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