Wegen Corona abgesagte Groß-Events: Gutscheine statt Rückerstattung in Geld

Unterstützung für die gebeutelte Event-Branche

| Foto: Shutterstock von Africa Studio

Die Event- und Kulturbranche gehört zu den finanziell am heftigsten Betroffenen des Corona-Lockdowns. Gefordert sind Unterstützungen, die Künstlern, Technikern und Veranstaltern die Existenz im neuen Jetzt ermöglichen sollen. Ein Ansatz dafür sind die neuen Gesetze zur Rückerstattung von Ticketpreisen bei Corona-bedingt abgesagten Konzerten. Beatles-Legende Paul McCartney ist damit überhaupt nicht einverstanden:

Event-Branche und der Lockdown: First in – last out

Veranstalter und Betreiber von Kultureinrichtungen gehören wie die Künstler selbst zu den wirtschaftlich am stärksten Betroffenen der Corona-Pandemie: First in, last out. Die Beteiligten der Eventbranche waren mit die Ersten, die ihren Betrieb einstellen mussten, und werden die Letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Und nur sehr wenige der Großveranstalter waren bzw. sind gegen die finanziellen Folgen einer Pandemie versichert. Unzählige Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Nicht selten waren die Tickets dafür schon etliche Monate zuvor verkauft.

Endverbraucher werden zu Überbrückern

Als eine der Maßnahmen, mit denen die Event-Branche unterstützt werden soll, haben diverse Länder Regelungen eingeführt, mit denen Ticketinhaber für abgesagte Großveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Sport-Events etc. nun Gutscheine statt rückerstattetem Geld erhalten sollen. Auch in Deutschland ist eine solche gesetzliche Regelung umgesetzt worden. Der Name: „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht“.

Nach Ablauf der Frist von meistens 18 Monaten müssen die Veranstalter den Verbrauchern den Ticketpreis zurückerstatten, sofern die Gutscheine nicht eingelöst werden konnten. Insofern handelt es sich hier um eine Überbrückungsmaßnahme, um die finanzielle Härte der Konzertausfälle auf Zeit abzumildern. Der Gedanke dahinter ist also offensichtlich, den Unternehmen, Technikern und Künstlern schlichtweg etwas Zeit zu verschaffen, um wieder auf die Beine zu kommen.

Hilfsbereitschaft staatlich verordnet

Ohnehin hatten viele Kartenbesitzer von beispielsweise Konzerthäusern vorbildlich reagiert und ihr Geld nicht zurückgefordert, teilweise sogar nicht einlösbare Tickets gekauft, um den Kunstbetrieb und die Eventszene zu unterstützen. Ein etwas schaler Beigeschmack bleibt, zumal diese Hilfsbereitschaft der Verbraucher auf Zeit nun staatlich verordnet wird.

In Kraft getreten ist das Gesetz am 20.05.2020. Die Gutscheinregelung gilt auch rückwirkend für alle Tickets, die vor dem 08. März 2020 gekauft worden sind. Eine Regelung, die von beispielsweise der Verbraucherzentrale als problematisch betrachtet wird. Hintergrund ist, dass die Verfassung den Bürgern garantiert, sich auf die jeweils aktuell geltende Rechtslage verlassen zu können. Beachtet und herangezogen werden müsse der als Rückwirkungsverbot bekannte Verfassungsgrundsatz.

Paul McCartney: Ungeheuerlichkeit gegenüber den Fans

Wie die meisten anderen europäischen Länder hat auch Italien neue Ticket-Regelungen nach ähnlichem Muster umgesetzt. Eingeführt wurde die Regelung auf Empfehlung des italienischen Veranstalters Assomusica. Und die haben gerade eine Debatte mit Ex-Beatle Paul McCartney, der zwei Konzerte in Italien spielen sollte, die selbstverständlich abgesagt sind.

Paul McCartney, empfindet die Regelung als Ungeheuerlichkeit gegenüber den Fans. Geäußert hat er sich mit dem Statement, es sei unglaublich, dass diejenigen, die für ihre Tickets bezahlt haben, ihr Geld nicht zurückbekommen. Auf den Punkt bringt Paul es mit den Worten: „Ohne die Fans gäbe es keine Live-Unterhaltung“. Also eine Frage des Respekts gegenüber den Fans. Mit der Regelung der italienischen Regierung ist der Weltstar keinesfalls einverstanden.

Wie ehrlich und bodenständig Paul mit seinen Fans umgeht, seht ihr in diesem Video von 2019:

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Auch in hohem Alter noch direkt bei den Fans

Regelungen in den europäischen Ländern nicht einheitlich

Die Details der Regelungen sind in den europäischen Ländern nicht einheitlich. So gibt es in den Niederlanden keine Pflicht einen Gutschein anzunehmen. Lehnen die Ticketkäufer einen Gutschein ab, haben sie Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Außerdem beträgt in den Niederlanden die Frist, innerhalb derer ein Event nachgeholt werden muss, nicht 18, sondern 13 Monate.

Es gibt diverse andere Detailregelungen in anderen Ländern. Allesamt aber haben das Ziel, eine komplette Branche nicht untergehen zu lassen. Fraglich ist, weshalb in andere Branchen staatlich teils mit Milliardensummen unterstützt werden; die Probleme der Veranstaltungsbranche hingegen im Portemonnaie der Verbraucher geparkt werden. Bleibt abzuwarten, auf wieviel Verständnis oder Unverständnis die Regelungen bei den Endverbrauchern treffen.

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Paul McCartney ist mit den Beatles zur musikalischen Legende geworden. Er gehört an der Seite von John Lennon, Ringo Starr und George Harrison zu den bekanntesten Musikern weltweit und hat Geschichte geschrieben. Mehr über ihn erfährst du in diesem Artikel zum Thema: „Das Ende der Fab Four“.

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