Branchen-News: Thomann verklagt Fender

Musikhaus leitet rechtliche Schritte ein

Die Korpusform gilt in der EU als Geschütztes Werk der angewandten Kunst. | Adobe Stock

Nachdem das Landgericht Düsseldorf im März bei einer Klage von Fender gegen eine chinesische Handelsfirma entschieden hatte, dass die Korpusform der Fender Stratocaster nach europäischem Urheberrecht – also auch in Deutschland – als „geschütztes Werk der angewandten Kunst“ einzuordnen sei, versucht Fender gegenwärtig, daraus einen grundsätzlichen Copyright-Anspruch auf die Korpusform der Stratocaster abzuleiten und durchzusetzen. Das Urteil hatte für extreme Verunsicherung bei Herstellern, Händlern und Musikern gleichermaßen gesorgt. Nun reagiert das Musikhaus Thomann und leitet rechtliche Schritte gegen Fender ein.

Basierend auf dem Versäumnisurteil verschickt Fender gegenwärtig weltweit Abmahnungen sowohl an Hersteller von S-Style-Gitarren als auch Händler, die solche Instrumente verkaufen. Und damit ist Thomann gleich doppelt betroffen, nämlich erstens als Händler und zweitens als Inhaber der Marke Harley Benton. Auch die hat etliche S-Style-Gitarren im Sortiment. Doch Hans Thomann, geschäftsführender Inhaber des mittelständischen Familienunternehmens, geht es keinesfalls nur um die Wirtschaftlichkeit des Musikhauses. Vielmehr basiere das Urteil auf rein formalen Fristversäumnissen und stelle keine umfassende inhaltliche Prüfung der Rechtslage dar.

Zudem ist man der Meinung, dass die Stratocaster nicht allein deshalb so erfolgreich ist, weil sie gut aussieht. Vielmehr folgt die Form der Funktion, wobei das obere Horn für eine ausgewogene Balance sorgt, die Cutaways das Spiel in hohen Lagen erleichtern und die Konturen des Korpus den Spielkomfort erhöhen. Demnach folge die Form der Funktion und Generationen von Instrumentenbauern haben diese physikalischen Zusammenhänge immer wieder aufgegriffen und innovativ interpretiert. Von diesen Weiterentwicklungen habe sogar Fender selbst häufig profitiert.

Zukunft von Vielfalt, Innovation und Wettbewerb gefährdet

Auf der Thomann-Website heißt es: „(…) Nach sorgfältiger Prüfung haben wir uns entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten. Denn wir sind überzeugt, dass die Fragen, die hier aufgeworfen werden, weit über einen einzelnen Rechtsstreit hinausgehen und die Zukunft von Vielfalt, Innovation und Wettbewerb in unserer Branche betreffen.“

Und tatsächlich war 1954 für die Gitarrenwelt ein ganz besonderes Jahr. Die von Leo Fender und seinen Mitarbeitern konzipierte Korpusform der Stratocaster hatte sich damals sehr schnell als eigenständige Form im Gitarrenbau etabliert und avancierte innerhalb kürzester Zeit zum Meilenstein mit Legendenfaktor. Wie auch die anderen Klassiker wie etwa die Telecaster wurde insbesondere die Korpusform der Strat in den Jahren und Jahrzehnten darauf vielfach kopiert.

Enttäuscht vom Gebaren Fenders gegen gewachsene Verbindungen

Gleichermaßen war 1954 auch für das Musikhaus Thomann entscheidend, zumal es in genau dem Jahr gegründet wurde und nach eigenen Angaben seit mittlerweile mehr als 70 Jahren Instrumente von Fender mit Überzeugung und großer Wertschätzung führt. Nur folgerichtig habe man sich aufgrund der gemeinsamen Geschichte die Entscheidung nicht leicht gemacht. Vom Vorgehen Fenders gegen langjährige Geschäftspartner wie auch Thomann sei man ebenso überrascht wie enttäuscht.

Als großer und finanzkräftiger Player sehe sich  Thomann in der Verantwortung, tätig zu werden und sich für die vielen großartigen Hersteller und Weiterentwickler wie Tyler, Tom Anderson, Suhr, LSL, Maybach, Pensa, FGN oder PRS und etliche weitere einzusetzen, die „(…) vielen großartigen Hersteller, Gitarrenbauer und Händler, deren Arbeit für die Vielfalt unseres Marktes unverzichtbar ist.“

Thomann fordert Fender nachdrücklich auf, die Abmahnungen gegen Hersteller, Vertriebe und Händler einzustellen und zu einem fairen, partnerschaftlichen Miteinander zurückzukehren.

Über den Aufruhr in der Branche nach dem Urteil hatten wir bereits in diesem Artikel berichtet: „Fender Stratocaster ist geschütztes Werk der angewandten Kunst

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