Lizenzfrei non-exklusive Samples von der Stange

Kupfer dich fit: Weshalb Justin Bieber für „geklaute“ Sample-Loops nicht belangt werden kann

| Foto: extrahiert aus YouTube-Video

Kaum war das neue Album von Justin Bieber veröffentlicht, hatte er auch schon wieder die erste Beschwerde am Hals. Ist ja nicht neu. Gerade hatte das Album „Changes“ zum üblich raketenhaften Start auf die Charts angesetzt, reklamierte innerhalb kürzester Zeit ein gewisser Asher Monroe, der Song „Running Over“ – bzw. Teile davon – sei von ihm geklaut. Na ja, es gibt da ein gewisses Problem.

Kreative Song-Produktion ad absurdum geführt

Die Lösung ist ebenso simpel wie entwaffnend bis entstellend zugleich. Beide Künstler sind offensichtlich Anhänger bereits vorproduzierter Samples und Loops, die sie ungeniert bei ihren Produktionen einsetzen. Die betreffenden Groove- und Soundschnipsel werden nicht eigenhändig, kreativ und zeitintensiv selbst entworfen, stattdessen aus einer Datenbank heruntergeladen und anschließend – wenn’s hochkommt – noch ein wenig zurechtgeschnitten und bearbeitet.

Entwaffnend übereinstimmend

Und in diesem Fall haben die zwei sich eben beim selben Anbieter bedient und ihrem Song unverkennbar das identische Sample als Basic verpasst. Die Ähnlichkeit war sicher nicht gewollte. Das ist einfach passiert. Interessant ist es allerdings auch, wie ein Sample-Loop im Resultat vollkommen unterschiedlich interpretiert werden kann. Aber hört selbst:

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Hier die Version von Justin Bieber

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Zum Vergleich die Variante von Asher Monroe

Sample-Loops direkt aus der Datenbank-Community

Möglich ist das überhaupt erst durch Anbieter wie Splice Sounds, eine riesige Online-Datenbank, zugleich eine Community für Producer, die darüber weltweit an gemeinsamen Projekten arbeiten können. Schon Mitte 2015 befanden sich mehr als eine halbe Million Samples säuberlich sortiert und einfach verwendbar in der Datenbank.

Übliches Problem beim Download von Samples war es lange Zeit, dass die User Pakete einkaufen mussten, von denen ein Großteil nicht verwendbarer Schrott war. Inzwischen hat sich das geändert. Die Sample-Kunden können sich sogenannte Custom-Packs individuell zusammenstellen. Diese Samples besitzen allerdings keine Exklusivität und werden über den Kaufpreis lizensiert. Kommen sie dann in der Produktion eines Künstlers zum Einsatz, kann er das Urheberrecht nicht für sich beanspruchen.

Wenn man nicht selber kochen will, gibt’s Dosenfutter

Insofern gibt es auch keine Möglichkeit, den winkenden Zeigefinger zu heben und zu behaupten: „Das stammt von mir!“. Exakt das ist der Grund, weshalb auch Asher Monroe mit seinen Ansprüchen ausschließlich nur ins Leere laufen kann. So ist das eben, falls man nicht kochen kann oder will. Dann muss man halt mit Dosenfutter vorliebnehmen. Zumal Produktionen mit Einsatz von Künstlicher Intelligenz bereits am Horizont winken, sind wir gespannt, welche Kapriolen die Popmusik noch an den Musikhimmel malen wird.

Zeitgemäß? Mit Samples den ewigen Rekord von Elvis geknackt

Die mindestens zeigeteilte Meinung über Produktionsabläufe kann und soll allerdings keineswegs den immensen Erfolg von Justin Bieber schmälern. Gerade hat der Superstar mit „Changes“ einen Rekord von Elvis Presley gebrochen, der sagenhafte 59 Jahre Bestand hatte: Elvis hatte 1961 sein 7. Album in den US-Charts. Damals war er 26 Jahre alt. Justin Bieber hat das mit 25 Jahren geschafft und damit den King of Rock’n’Roll überholt. Das Studioalbum Changes soll laut Medienberichten bereits in der ersten Woche nach Veröffentlichung 231.000 Mal verkaufte worden sein.

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Möchtest auch du eigene Produktionen mit Samples garnieren, informiere dich gerne in diesem Artikel über Synthesizer-Fachbegriffe.

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