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CITES-Artenschutz: Neue Auflagen für Palisander und Bubinga

Für viele Gitarren- oder Schlagzeug-Besitzer kann es kompliziert werden: Palisander und drei Bubinga-Arten stehen unter strengstem Artenschutz und dürfen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen gehandelt und verarbeitet werden.

Wald

Welche Holzarten sind betroffen?

Sämtliche Palisander-Arten Dalbergia spp („subspecies“ oder auch Unterarten) sind davon betroffen. Darunter befindet sich das sehr weit verbreitete indische Palisander Dalbergia latifolia. Das seit 1992 in CITES Anhang I befindliche Riopalisander Dalbergia nigra ist von der Neuregelung nicht betroffen und verbleibt in der bisherigen höchsten Einstufung. Ebenfalls unter Schutz gestellt werden drei Bubinga-Arten, Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei und Kosso Pterocarpus erinaceus.

Was bedeutet dies nun für Musiker? 

Wer ein Instrument mit diesen genannten Hölzern zuhause stehen hat, muss an sich erstmal nichts tun. Kein Beamter wird an die Tür klopfen und nach einem Zertifikat für ein Drumset fragen. Auch das Reisen und das Spielen von Konzerten im EU-Bereich ist nach wie vor unproblematisch. Dazu haben die Branchenverbände SOMM, GDM und BDMH gemeinsam ein Informationsschreiben zur Einstufung wichtiger Holzsorten in den Anhang II des CITES Artenschutzabkommens veröffentlicht.

Was liegt beim Verkauf betroffener Instrumente an? 

„Bei Verkauf innerhalb der EU: Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.“

Was ist als Erstes zu tun?

Zuerst sollten alle Produkte, die vor dem 02.01.2017 erworben wurden, im eigenen Interesse bis zum 02.01.2017 als so genannte Vorerwerbsware angemeldet werden (freiwillig empfohlen).

Bis zu diesem Datum wird die zuständige Behörde ohne weitere Nachweise davon ausgehen, dass die betroffenen Instrumente vor dem Beginn der Neuregulierung in deinen Besitz gelangt sind. Nach diesem Datum ist eine Meldung als Vorerwerbsware zwar weiter möglich, die Behörde wird dann aber Nachweise (Kaufbelege; Bestandsnachweise aus der letzten Inventur o.ä.) darüber verlangen, dass  die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben wurden.

 

>> Leitfaden

 

>> Behördenliste

 

>> Musterschreiben

Keine Kommentare zu “CITES-Artenschutz: Neue Auflagen für Palisander und Bubinga”
  1. Detlef Michel

    Das ist doch mal wieder eine Behörden-Kopfgeburt. Wieso muß ich das ERWERBSDATUM eines Instrumentes nachweisen, das eindeutig z.B. an Hand der Seriennummer vor 20 oder 30 Jahren gebaut wurde? Die Rechnung für meine alte Martin habe ich seit Jahren schon nicht mehr, und wer versucht, die mir deshalb zu beschlagnahmen, dem hacke ich die Hand ab, ganz einfach.

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  2. unwichtig

    Erinnerung an eine Äußerung eines befreundeten Drummers Mitte der 1990er über sein Sonor Bubinga-Set: „Es ist zwar schad‘, dass der Regenwald dafür draufgehen muss, aber es klingt halt so geil.“ 😉

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    • Paul Gysin

      Genau darum sind die Hölzer unter Schutz dass der Regenwald nicht mehr so abgeholzt wird.
      Mein Job: Ich pflanze Edelhölzer in der Karibik, für mich war das eine Herausforderung die Böden wider so aufzuarbeiten dass Edelholzbäume darauf gedeihen können … und es ist möglich !!!
      Wenn ich nach 25 Jahren die Ersten Bäume fällen kann dann habe ich den ganzen Behördenkram zu erledigen um das Holz zu zertifizieren dass es aus kommerziellem Anbau stammt und das ist so richtig und auch gut und gut für den Naturwald.

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  3. Ronald Hein

    Die Idee mit der „freiwilligen Voranmeldung als Vorerwerbsware“ ist ja vielleicht ganz gut gemeint, allerdings wird das von den dafür genannten Behörden zumindest in Schleswig Holstein derbe getunnelt; „Da haben wir noch nichts von gehört.“ „Ich wüsste nicht, wer dafür zuständig wäre.“ Ich glaub‘ das wird erstmal nix in good old Germany…

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  4. Holly Rieber

    Das ist typisch, als wenn es nicht andere Probleme gäbe!!!
    Aber so forscht man in der Vergangenheit und entdeckt neue Möglichkeiten
    Händler und Besitzer schöner Instrumente zu verdammen und zu fordern.
    Immer unter dem Gesetz, klar hierzulande gehts woanders gehts eben nicht.

    Peinlich diese “ Amtsschimmel Denkweise“.

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  5. Und was mach ich als Privatperson, wenn ich eine Gitarre mit Palisaner-Griffbrett habe, aber keine Rechnung????

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  6. Ist das eher von der Instrumente-Industrie durchgesetzt, um mit einem Schlag Millionen existierende Instrumente aus dem Markt zu ziehen, sie verkehrsunfähig. zu machen, und so den Neuabsatz massiv zu begünstigen?
    Worin besteht dabei der Schutz der Hölzer? Wo ist dieses Recht verankert?

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  7. Das wird „lustig“ für Erben, welche eine Gitarre zu Geld machen wollen und dann enteignet werden. Alles für die gesunde Umwelt.
    Was soll man erwarten in einer Gesellschaft, welche die Umwelt mit Quecksilberlampen und Kraftwerken der Marke „Zugvogel-Häcksler“ schützt?

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    • Ich verstehe, dass man erstmal einen Schreck bekommt, nenne ich doch selbst ein Bubinga-Set mein Eigen ( und das auch noch als Second-hand, wie soll ich das jemals zertifiziert bekommen?). Und ich kenne auch die Probleme und den unglaublichen Verwaltungsaufwand für Orchester, die z.B. Gastspiele im Nicht-EU-Ausland machen.
      Da müssen dann mal eben 50 Geigen, Bratschen, Celli , Bässe sowie deren Bögen und dann auch noch evtl. ein Haufen Holzblasinstrumente zertifiziert werden und alles minutiös dokumentiert werden, sonst kommen die Musiker zwar über die Grenze, aber nicht deren Instrumente.
      Wir Musiker sind ja nicht per se „ganz tolle Menschen“ und unsere Tätigkeit nicht selbstverständlich umweltverträglich, wir leben nicht auf einer Insel der Seligen.
      (Selbst wenn wir ab und zu mal ein paar kritische Songs singen…)
      Das CITES-Abkommen betrifft schon ein wenig mehr als die geerbte Gitarre, und wenn es Arten aus gutem Grund auf dessen Liste „geschafft“ haben, weil menschlicher Ressourcen- und Landverbrauch, kurz gesagt, menschliche Gier mal wieder keine Grenzen kannte, dann kann das eben auch schonmal bestimmte Holzarten betreffen. Das ist im Prinzip nichts anderes als Handelsverbot für Elfenbein oder seltene Tierarten.
      Es ist ja bekannt, dass gerade durch meist nicht nachhaltig durchgeführte Abholzung tropischer Wälder ganze Lebensräume für unzählige Arten vernichtet werden.
      Im Übrigen ist CITES ein internationales Abkommen, da hilft es nicht weiter, polemisch über gelungene oder nicht gelungene Umweltpolitik unserer Regierung(en) zu lamentieren.
      Abgesehen davon: Durch Urangewinnung, radioaktive Verseuchung, Co2-Ausstoß von Kohlekraftwerken etc. sind wohl zigfach mehr Leben „gehäckselt“ worden (und zwar menschliche !) als durch Windkraftwerke.
      Und:
      Vor dem Meckern bitte erst mal informieren. (siehe Leitfaden, Musterformular,Internet usw.)

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  8. Aus dem Leitfaden (oben verlinkt ..) :

    Dokumente:
    Kunden, die vor Beginn der Neuregelung ein betroffenes Produkt bei Ihnen
    erworben haben (Vorerwerbsware), können anhand der Rechnung nachweisen,
    dass die Ware vor der Neuregelung in der EU war. Weitere Dokumente sind dafür
    seitens des Kunden nicht erforderlich.

    Antworten
  9. Als Menschen sind wir auf unseren begrenzten Lebensraum angewiesen und ich kann nur hoffen, dass der Handel mit seltenen Hölzern in Zukunft noch stärker reglementiert wird! Allerdings, und da liegt wohl der Denkfehler, jedes Instrument mit Prägung aus der das Herdtellungsdatum sichtbar abzulesen ist und vor 2017 produziert wurde, kann doch eigentlich den Behörden egal sein. Die Bäume wurden ja schon gefällt.
    Aber generell klasse, weiter so … EU forever!!!

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  10. guitarwerner

    mit diesen unsinnigen wirkungslosen schikanen wird letztlich nur der verbraucher/musiker kriminalisiert u. zum suendenbock erklaert. die praxis u. kontrolle ist ( gottseidank) nicht durchfuerbar. woher sollen die mitarbeiter herkommen die das kontrollieren sollen. noch dazu gibt es millionen gegenstaende bei denen palisander verbaut wurden. wenn jemand z. B. eine gitarre im Familienbesitz geerbt wurde u. nun verkauft werden soll weil der erbe nicht gitarre spielt duerfte dieser das instrument ohne den herkunftsnachweis nicht veraussern…………..welch ein nonsens noch dazu ist das gute alte stueck vor langer zeit gemacht worden u. kein baum irgendwo auf dieser welt wird deshalb nicht geschuetzt oder nicht gefaellt. die umwelt wird deshalb nicht mehr geschuetzt, denn der schutz muss der industrie auferlegt werden. mfg

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  11. Da bei fast jedem Saitenistrument zumindest die Kopfplatte aus Palisander ist, werden unsere Behörden viel zu tun haben….
    Ob das wirklich zuende gedacht wurde??

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  12. Hallo!

    Ich bin selbst keine Musikerin und kenne mich überhaupt nicht aus. Ich bin allerdings im Besitz einiger Erbstücke (E-Bass, E-Gitarre, halbakustische Gitarre und Akustikgitarre). Die Sachen habe ich vor über 20 Jahren geerbt und ihr Erinnerungswert ist nun mittlerweile verblasst. Aus diesem Grund wollte ich sie dieses Jahr verkaufen. Woraufhin mich ein Bekannter auf diesen Beitrag aufmerksam machte.
    Kann mir jemand helfen, was ich nun zu tun habe? Rechnungen existieren natürlich überhapt keine.

    Antworten
    • Jürgen - BEBOP GUITARS

      Hallo Sabine,
      Wenn Du in Berlin oder in der Nähe wohnst, komm doch mit Deinen Gitarren bei mir vorbei. Ich schreibe Dir dann ein Gutachten für die Instrumente. Die Kosten berechne ich nach Aufwand. Du kannst mir ja auch erstmal Fotos schicken …

      Antworten
  13. Bernhard

    auch wenn einige dies hier offensichtlich nicht für ganz voll nehmen, nur ein Beispiel:
    eines der größten Deutschen Symphonieorchester wollte von einer Südameriktournee weiter zu Konzerten in die USA reisen; da haben die Streichinstrumentspieler alle ihre Rosenholzbögen nach Europa geschickt und in den USA mit geliehenen Bögen gespielt, ansonsten wären die alle konfisziert worden

    Antworten
  14. Rolf Hithard

    Wir schreiben das Jahr 2021 und ich habe erst gerade von der Problematik erfahren. Ich besitze ein PEARL master lava bubinga Set inkl. snaredrum. Ich habe das Set gebraucht gekauft und nat. auch keine Rechnungen, Unterlagen oder sonstiges davon. Jetzt möchte ich meine 14″x6,5″ snare mit diesem finish verkaufen. Ein Interessent machte mich darauf aufmerksam. Was kann ich tun und wo muss ich hingehen, damit mir das Instrument beim Weiterverkauf nicht von öffentlicher Stelle entzogen wird?

    Antworten
    • Hallo Rolf,
      der Artikel stammt noch aus dem Jahr 2016, inzwischen ist einiges passiert. Das CITES-Abkommen wurde um diverse Ausnahmen für Musikinstrumente ergänzt. Details dazu findest du zum Beispiel hier: https://www.thomann.de/de/compinfo_cites.html
      Sollte das Set aus einer der drei aufgeführten Bubinga-Arten sein, gibt es keine Probleme mehr beim Verkauf.
      Viele Grüße,
      Nikolai
      musikmachen.de

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