Youtube vs. GEMA

Keine Sperrtafeln mehr: Youtube zahlt an GEMA

Der Rechtsstreit zwischen YouTube und der GEMA hat eine Ende zugunsten der Musiker genommen. Auf dem Videoportal gibt es ab sofort keine Sperrtafeln mehr. Das heißt: Musiker bekommen endlich Geld für jeden Abruf ihres Videos.

Sensation nach jahrelangem Streit

Endlich sind die roten Sperrtafeln bei YouTube Geschichte. Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte und der Videogigant haben sich einigen können und einen Lizenzvertrag geschlossen, der ab sofort gültig ist.

Im Januar diesen Jahres forderte die GEMA 1,6 Millionen Euro Schadensersatz für tausend Musiktitel von der Google-Tochter (das entspricht 0,375 Cent pro Abruf eines Musikvideos). Die GEMA verlor jedoch den Prozess vor dem Oberlandesgericht.

Nun wurde endlich eine freiwillige Vereinbarung geschlossen, mit der sich Youtube verpflichtet, Abgaben an die GEMA zu zahlen. Das Videoportal informiert die GEMA dabei über die Abrufzahlen der Videos und leistet Zahlungen, die die Verwertungsgesellschaft dann wiederum an ihre Mitglieder weitergibt.

Die Nutzung von geistigen Schöpfungen auf Youtube wird entlohnt

Endlich wird den Komponisten, Textdichtern und Verlegern eine Beteiligung für die Nutzung ihrer geistigen Schöpfungen auf Youtube angeboten und Sie werden am Erfolg beteiligt.

Über die genaue Summe, die pro Videoabruf anfällt, haben die GEMA und Youtube Stillschweigen vereinbart. Für GEMA-Mitglieder ist somit an Allerheiligen Zahltag.

Keine Kommentare zu “Keine Sperrtafeln mehr: Youtube zahlt an GEMA”
  1. Michael Henk

    Wie verhält es sich mit Coverbands?
    Sind die gecoverten und auf YouTube eingestellten Songs für die Cover-Interpreten gebührenpflichtig?

    Antworten
    • Peter W. Schmitt

      Hallo Michael, die GEMA vertritt keine Künstler,
      sondern ausschließlich Komponisten, Texter und Verlage. (Sind natürlich auch Künstler) Demnach betrifft die Vereinbarung alle Werke dieser Mitglieder egal wer sie covert oder interpretiert und veröffentlicht.

      Antworten
  2. Eben halt nicht mehr. Wenn man es selber spielt, ist es ok, wenn es von einem Tonträger ist, der nach 1950 aufgenommen wurde, gibt es Probleme.

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