Immer wieder hört oder liest man, dass es Ärger wegen des Band- oder Künstlernamens gibt: Ein ehemaliges Bandmitglied will seiner alten Band die Benutzung des Namens verbieten, oder die Plattenfirma zwingt einen Künstler, sich umzubenennen.
Prominentestes Beispiel dürfte Prince Rogers Nelson aka. Prince sein, der sich in TAFKAP („The Artist Formerly Known As Prince“) bzw. „The Symbol“ umbenennen musste. Im Vertrag mit seiner alten Plattenfirma Warner Bros. war die Verpflichtung zur Ablieferung weiterer „Prince“-Alben vereinbart, die der Künstler noch nicht erfüllt hatte und aus bestimmten Gründen nicht mehr erfüllen wollte. Er beschwerte sich damals häufig in den Medien über die „Versklavung“ durch seine Plattenfirma und schrieb sich bei öffentlichen Auftritten das Wort „SLAVE“ auf die Wange. Erst als der Vertrag durch das Abliefern weiteren Alben doch noch vollständig erfüllt worden war, durfte sich TAFKAP auch für andere Projekte wieder „Prince“ nennen.
Diesen Ärger kann man sich hoffentlich sparen, wenn man sich frühzeitig Gedanken zu diesem Thema macht und den Künstlernamen rechtlich absichert. In diesem Zusammenhang stellen sich die Fragen: Wem gehört eigentlich der Bandname, und wie kann man den Namen rechtlich schützen lassen?
Namen sind nicht nur Schall und Rauch
Zunächst muss man sich klar machen, dass es ganz unterschiedliche Typen von Namen gibt. Neben dem bürgerlichen Namen gibt es Künstler-, Firmen- oder Unternehmensnamen, Markennamen und Werktitel.
Der bürgerliche Name ist der eigentliche Name einer Person, meist der Geburtsname, wie zum Beispiel „Hans Huber“. Der Künstlername (auch Pseudonym genannt) ist ein Phantasiename, unter dem eine Person einer künstlerischen Betätigung in der Öffentlichkeit nachgeht. So ist etwa „Marilyn Manson“ der Künstlername von Brian Hugh Warner. Manchmal wird der bürgerliche Name zusammen mit dem Künstlernamen genannt. Dann liest man „Brian Warner aka. Marilyn Manson“ oder „Brian Warner alias Marilyn Manson“. „Aka.“ ist die Abkürzung für „also known as“, und „alias“ kommt aus dem Lateinischen und steht für „anders, sonst“.
Der Unterschied zwischen Unternehmensname (auch geschäftliche Bezeichnung genannt) und Markenname wird an folgendem Beispiel deutlich: Das amerikanische Unternehmen Procter & Gamble ist unter anderem ein Hersteller von Papiertaschentüchern, die unter dem Markennamen „Tempo“ vermarktet werden.
Viele Unternehmen vertreiben ihre Produkte aber unter dem Unternehmensnamen. Das japanische Unternehmen Korg etwa bietet seine Tasteninstrumente und andere Produkte unter der Marke Korg an.
Unter einem Werktitel versteht man dagegen den Namen eines künstlerischen Werkes, also beispielsweise eines Buches, eines Liedes oder eines Films.
In der Unterscheidungskraft liegt die Stärke
Uns interessiert hier vor allem der Name einer Band oder eines Solokünstlers. Wenn eine Band oder ein Künstler professionell ambitioniert ist und nicht nur rein privat jammen will, kann man den Namen durchaus als geschäftliche Bezeichnung, also als Hinweis auf ein Unternehmen ansehen. Damit ein Unternehmensname rechtlichen Schutz genießt, muss er unterscheidungs­kräftig sein. Sich einfach nur „Musikgruppe“ zu nennen, wäre also nicht ausreichend. Tritt man dagegen unter einem selbst gewählten Künstlernamen auf, kann dieser Name von sich aus geschützt sein.
Es ist also nicht erforderlich, den Namen irgendwie zu registrieren. Voraussetzung ist allerdings, dass man unter diesem Namen zumindest eine gewisse Bekanntheit hat. Wenn ihr nur regional Konzerte gebt und auch nicht vorhabt, deutschlandweit bekannt zu werden, dann beschränkt sich der Schutz eben auf diese Region. Eine andere Band mit dem gleichen Namen, die in den Startlöchern steht, überregional bekannt zu werden, könnte es euch dann unter Umständen verbieten, den Bandnamen weiter zu benutzen.
Im Zweifel entscheidet jedoch, wer nachweisen kann, den Namen als Erstes benutzt zu haben. Also immer ein paar Konzertplakate und Flyer aufheben!
Probleme kann es auch dann geben, wenn ihr einen Namen wählt, der dem Bandnamen einer anderen Gruppe ähnlich ist. Daher recherchiert lieber zuerst im Internet. Schließlich wollt ihr ja auch nicht verwechselt werden.
Wem gehört der Name?
Um auf die Frage zurückzukommen, wem der Bandname eigentlich gehört, ist zu sagen, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass dieser allen Bandmitgliedern gemeinsam gehört. Scheidet ein Bandmitglied aus, so dürfen die Übrigen den Namen weiter verwenden. Gibt es einen Bandleader, mit dem der Gruppenname von den Fans ganz besonders verbunden wird, so sollte man eine bandinterne Regelung finden, die klarstellt, dass im Falle des Ausscheidens des Bandleaders dieser den Namen alleine weiter benutzen darf, andernfalls ist Ärger vorprogrammiert. Das gleiche gilt, wenn einer den Namen erfindet und darauf besteht, dass dieser nur mit seinem Einverständnis genutzt werden soll.
Filmtitel als Bandname
Die Suche nach einem coolen Bandnamen ist aber eigentlich das Schwierigste. Denn der Name soll zur Musik passen und euer Image unterstreichen. Da kommt man schon mal auf die Idee, sich hierfür woanders zu bedienen. Naheliegend ist dabei, sich einen Filmtitel „auszuleihen“. Darf man das? Ja, man darf. Der Filmtitel ist normalerweise nur insoweit geschützt, dass kein anderer Film ebenfalls so heißen darf.
Wenn ihr eine Coverband seid und euch auf das Nachspielen von Songs anderer Bands spezialisiert habt, zum Beispiel ABBA oder Nirvana, so dürft ihr euch übrigens nicht ohne Zustimmung der Originale an deren Namen anlehnen. „ABBA Revival Band“ oder „The Nirvana Project“ geht also nicht.
Der Name als Markenzeichen
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann der Bandname als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Hier muss man aber immer angeben, für was man den Schutz beansprucht und den Namen dann auch tatsächlich in diesem Zusammenhang benutzen. Als Musikgruppe könnte man sich seinen Bandnamen also für „Musikdar­bietungen“ schützen lassen, was natürlich Geld kostet (mindestens 300 Euro). Aber wie gesagt, zwingend ist das nicht.
Markenanmeldungen werden wichtiger, wenn ihr richtig professionell in den Verkauf von Fanartikeln mit eurem Namen oder Logo (Merchandising) einsteigen wollt. Dann solltet ihr aber die Marke für jede Art dieser Artikel (Bekleidung, Tassen, Taschen etc.) eintragen lassen, und das kann dann richtig teuer werden.
Den Bandnamen nicht hergeben!
Ähnlich wie Prince kann es übrigens gerade auch jungen Bands ergehen. Nevada Tan mussten sich in (ihren ursprünglichen Namen) Panik umbenennen, weil sich ihre früheren Produzenten die Rechte am Bandnamen „Nevada Tan“ von den Musikern gesichert hatten. Das kommt in der Praxis immer wieder vor, und unerfahrene Musiker erleben dann ihr blaues Wunder, wenn sie merken, wofür sie da (ohne einen Anwalt zu fragen) ihr Einverständnis erteilt haben. So etwas sollte man nur im Ausnahmefall unterschreiben (bei echten Casting-Bands)! Das Recht am Bandnamen sollte bei der Band bleiben.
Denn sonst kann es einem tatsächlich wie Nevada Tan ergehen, die sich, nur weil sie ihre Produzenten wechseln wollten, umbenennen mussten. Jetzt klagt die Band gegen das Produzententeam und vielleicht heißen sie dann irgendwann „Nevada Tan – the band formerly known as Panik.
Weitere Infos unter www.musikrecht.info
Fotos: Kevin Mazur, Universal Music