Bushido unterliegt in Plagiatsprozess

29.03.2010 |

Soll unerlaubt fremde Musik übernommen haben: Bushido




In einem Plagiatsprozess, den eine französische Gothic-Band gegen Bushido angestrengt hatte, muss der Rapper nun Schadenersatz zahlen. Auch sollen Alben vom Markt genommen werden.

Das Hamburger Landgericht sprach den HipHop-Künstler am 22. März schuldig, in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Formation Dark Sanctuary ohne Erlaubnis verwendet zu haben. Damit habe Bushido die Rechte der ursprünglichen Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt, urteilte das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bushido kann noch vor dem Hamburger Oberlandesgericht in Berufung gehen.

Insgesamt elf Alben, Singles und Compilations, auf denen die Bushido-Stücke veröffentlicht worden sind, dürfen ab sofort nicht mehr verkauft werden. Auch müssten ausgelieferte Tonträger zurückgerufen und vernichtet werden, ordnete das Gericht an. Darüber hinaus muss Bushido den französischen Klägern eine sogenannte Billigkeitsentschädigung in der Höhe von 63.000 Euro als Gegenleistung für ihre "immateriellen" Schäden zahlen.

Schließlich muss Bushido den Klägern wegen der unerlaubten Verwendung auch sogenannten "materiellen" Schadenersatz leisten; die Höhe steht allerdings noch nicht fest. Dafür soll Bushido zunächst angeben, wieviel er mit den betroffenen Liedern wirklich verdient habe.

Zu den betoffenen Veröffentlichungen gehört das Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück", das Universal 2006 veröffentlicht und für mehr als 200.000 verkaufte Einheiten mit Platin ausgezeichnet hatte. Allein auf dieser CD wollen die Franzosen bei acht Tracks ihre eigenen Songs wiedererkannt haben.

Aus dem Handel genommen werden sollen auch die Compilations "Bravo Hits 56" und "The Dome Vol. 41", auf denen beanstandete Songs zu hören sind. Zu diesen Tracks zählen "Goldrapper", "Sex In The City", "Bloodsport", "Träne aus Blut", "Es ist ok", "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück" und "Janine".

"Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", urteilte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Der Künstler habe in 13 der 16 umstrittenen Stücke urheberrechtlich geschützte Tonfolgen benutzt, teilt das Gericht mit.

Weil Universal Music, bei dem Bushido nicht mehr unter Vertrag steht, an dem Verfahren nicht beteiligt ist, will sich der Major auch nicht zu dem Vorgang äußern.  

Quelle: MusikWoche

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