• Remixcompetition: wie ist die Rechtslage?

    Hallo,folgende Sachlage: Ich habe einen remix-Wettbewerb gewonnen. Es gab keine AGBs o.ä. Teilnahmebestimmungen. Es war alles eher locker organisisert. Als Preis gab es die Veröffentlichung auf der nächsten EP der Band. Die EP ist draussen und zusätzlich wurde das Stück auch auf einer Compilation veröffentlicht. Beide VÖs sind oberhalb der 5000er Marke. Der Manager der Band hat mich nach dem Contest angerufen und mit mir ein Honorar ausgemacht. Das habe ich quasi schriftlich, bzw. per mail. Er wollte mir dann den Vertrag schicken, das geschah aber bis jetzt nicht (ca. 3 Monate her), ebenso wie das Geld nicht kam oder Antworten auf Nachfragen meinerseits. Wie ist das nun? Kann ich mit einem Anwalt Druck machen? Ihr Fehler war doch letztendlich, dass sie keine AGBs oder Teilnahmebedingungen unterschreiben haben lassen. Insofern haben sie doch keinerlei Rechte an meiner Aufnahme. Dennoch wurde sie veröffentlicht. Vielen Dank für Hilfe

    • #1
    • 25.01.2007 10:21

    Bzgl des "Vertrags"  kommt es darauf an, inwieweit er tatsächlich zustande gekommen ist. Aufgrund der Veröffentlichung könnte man aber aus Bereicherungsgrudsätzen bzw. Deliktsrecht vorgehen. Falls eine Urheberrechtsverletzung vorliegt kannst Du uU auch die Veröffentlichung verhindern.
    In welcher Region bist Du? Evtl kenne ich einen Anwalt, der in solchen Fragen versiert ist in Deiner Nähe.

    • #2
    • 25.01.2007 14:03

    ich denke, daß die urheberrechte des songs bei der band liegen.
    du bist sowas wie beauftragter arrangeur oder bearbeiter.
    die veröffentlichungs rechte liegen bei der band.
    da du dich an dem wettbewerb beteiligt hast , bist du quasie mit einer verwertung deiner arbeit durch die band einverstanden gewesen.
    eine etwahige vergütung steht aber auf einem anderen blatt
    und sollte auch im nachhinein noch zu erziehlen sein.
    gruß! jan

    • #3 Antwort auf #2
    • 25.01.2007 15:57

    Danke.

    Wie ist das noch mal? Für eine Veröffentlichung braucht das Label ja mehrere Rechte, oder? Unter anderem das Leistungsschutzrecht. Also auch wenn ich keine Autorenrechte habe (wobei der Remix kompositirisch nichts mehr mit dem Original zu tun hat), habe ich zumindest die Leistungsschutzrechte an dem Instrumental, da ja alles von mir aufgenommen und eingespielt wurde. Eine CD darf ohne Einholung dieses Rechts ja nicht verkauft werden.

    Ich habe auch überlegt, wie die Tatsache einer Teilnahme die Einverständnis einer VÖ meinerseits darstellt. Jedoch 2 Gegenargumente.

    1. Bei fast jedem anderen Remixwettbewerb muss man Teilnahmebedingungen "unterschreiben", dass man damit einverstanden ist seine Rechte daran abzugeben. Ergo sollte der Umkehrschluss gelten und wenn so eine Teilnahmebestätigung nicht unterschrieben wird, müssten alle Rechte bei den jeweilligen Autoren/Produzenten bleiben.

    2. So ein Wettbewerb kann man auch als Ausschreibung sehen, denke ich. Es wird der beste Entwurf gesucht (ähnlich wie bei anderen Ausschreibungen), aber was dann damit passiert muss danach geklärt werden. Sonst würde ja jede onlinestellung eines Instrumentals im Netz und/oder Aufforderung, sing doch da mal was drüber, als Vertrag gelten und man hat danach die Rechte an dem Endprodukt.

    Und noch was. Wenn sie damit automatisch das Recht hätten den Song zu veröffentlichen und Gewinne damit zu machen, dann hätte ich ja auch das Recht den Song zu veröffentlichen und Gewinne zu machen.

    • #4 Antwort auf #1
    • 25.01.2007 16:00

    Danke für dein angebot. Ich hätte einen, darauf spezialisierten Anwalt an der Hand, da ich schon mal etwas klären musste. Aber bevor ich den einschalte, wollte ich mich einfach mal informieren. Bin mir auch nicht sicher, ob es da klare gesetzliche Regelungen gibt bzgl. der Ausschreibung von Contests...

    Habe auf Starcrop länger geantwortet.

    • #5 Antwort auf #3
    • 26.01.2007 13:49

    leider weiß ich darüber nicht genug, aber ich denke mal, wenn es keine verabredung gibt, gilt das allgemeine vertragswerk das zur zeit üblich ist. du brauchst aber einen anwalt der das definiert und voraussetzung man will sich gütlich einigen.

    zur letzten bemerkung, der song gehört dir nach wie vor nicht.
    du müsstest vor solch einem schritt genauso um erlaubnis fragen.

    • #6 Antwort auf #3
    • 29.01.2007 15:53

    Du hast die Leistungsschutzrechte als Instrumentalist und Produzent, die entsprechend lizensiert werden muessen (Festbetrag und|oder anteilige Prozente am Verkauf).

    Ausserdem hast du Urheberrechte als Bearbeiter. Eine Bearbeitungsgenehmigung wurde durch Ausschreiben des Remixes konkludent erteilt.

    Bei Bearbeitungen fuer Tontraeger werden die Bearbeitungsrechte (im Gegensatz zu Auffuehrungen und Sendungen) nicht ueber die GEMA abgerechnet, sondern sind ebenfalls direkt zwischen Bearbeiter und Label zu lizensieren (=bezahlen).

    Disclaimer: *Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern meine persoenliche Meinung*

    • #7 Antwort auf #3
    • 31.01.2007 00:17

    Sorry, habe gerade erst gesehn, daß hier Nachrichten angekommen sind. Das Forums-Emailsystem funktioniert leider nicht richtig.

    Dein Remix ist Dein Werk und damit stehen Dir de Rechte als Urheber zu. Der Verwendung mußt Du zustimmen.

    Und es gilt hier wirklich: Geh zum Anwalt, Du hast als Laie nicht den Hauch einer Chance dir Rechtslage selber ausreichend zu klären!