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Gewinnausschüttung bei Sampler-CD-Box
Hallo,ich habe in 2002 bei BMG auf einer 5-CD-Box 3 Songs veröffentlicht. Die Verkaufsanteile für meine Songs gehen an einen Musikverlag, mit dem ich einen 50:50 Vertrag habe. So langsam kann ich die Ausschüttung seitens des Verlages an mich nicht nachvollziehen, da schon über 80.000 Boxen verkauft wurden. Das kann ich anhand der GEMA-Abrechnungen erkennen. Ist übrigens eine Weihnachtsbox und deshalb jährlich wieder im Verkauf.Abrechnungen vom Musikverlag habe ich bisher nicht bekommen. Die habe ich per Einschreiben angemahnt. Daraufhin habe ich etwas Kohle überwiesen bekommen aber keine nachvollziehbare Abrechnung. Die Gewinnauschüttung steht gegenüber den GEMA-Tantiemen an mich ungefähr im Verhältnis von 1:7. Ist sowas normal? Ich dachte, dass Verkauf höher als GEMA wäre.Pauschal kann man das wahrscheinlich nicht beantworten. Aber hier haben ja schon einige was auf Samplern veröffentlicht und entsprechende Erfahrungswerte.Danke schon malTorsten
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Hallo,
ich finde es etwas ungewöhnlich, dass der Verlag die Lizenzen einzieht und dann an Dich abrechnet - habe ich das so richtig verstanden?
Ich persönlich bekomme die Lizenzen üblicherweise vom Label oder Lizenznehmer abgerechnet und die Tantiemen zahlt dann die Gema je nachdem anteilig an mich und den jeweiligen Verlag.Aber wie auch immer: 1:7 klingt zumindest nicht sauber. Kommt halt auch auf die Form der Abrechnung an - wieviel davon sind Promotionexemplare, Clubverkäufe, verbilligte Ausverkaüfe usw... Dabei sind dann die Abgabepreise logischerweise auch kleiner etc. Der Betrag für die Herstellung der CDs ist aber immer gleich (den dann die Gema ja zugrundelegt). Dann noch Verpackungsabzüge usw.
Ohne eine genaue Abrechnung für die Lizenzen kann man da ansonsten nur mutmaßen. -
wie kommt es denn zu dem 50:50-split? allein den finde ich schon recht ungewöhnlich!
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Punkt 1 hast Du richtig verstanden. Ich habe einen Vertrag mit dem Verlag, dass für diese Produktion die Verkaufseinnahmen zu 50/50 geteilt werden.
Die Tantiemen zahlt die GEMA. Promo-Exemplare gibt es keine, soweit ich weiß. Ist ja auch keine Club-Mucke, sondern so'n Weihnachtszeug (ich war auf der Rock-CD).
Ob es wirklich 1:7 ist, kann ich nicht genau sagen. Wenn ich den Anteil des Verlages mit einbeziehe, ist ja nur noch 1:3,5. Hatte ich verdrängt.
Fakt ist, dass ich keine Abrechnungen bekomme. Und jetzt muss ich irgendwie herausfinden, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu nehmen. Leider habe ich keinen im Bekantenkreis.
Wenn ich dann von nur 500 Restschuld 300 an einen RA zahle, war die Aktion dann auch nicht so klug.
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War vertraglich so festgeschrieben, dass die Einnahmen aus dem Verkauf für dieses Projekt geteilt werden. Ist vielleicht unseriös oder zumindest ungewöhnlich, aber alles kann man ja vertraglich verhandeln. Und bei einer BMG-VÖ fand ich die Chancen auf einen guten Deal gegeben. Auch wenn ich nur die Hälfte bekomme. Denn alleine wäre ich an den Deal nicht herangekommen.
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Das mit den "Club-Verkäufen" bezog sich nicht auf Clubmusik. Es gibt ja diese Buch- und Musikclubs...so was wie Bertelsmann etc. Dort sind die Handelsabgabepreise meist etwas reduziert gegenüber bspw. Media-Markt Verkäufen. Das ist meist schon als Klausel im Bandübernahme-oder Lizenzvertrag unter Lizenzen geregelt. Also eben reduzierte Lizenzen auf diese Exemplare. Promotion Exemplare können auch CDs für den Handel sein, für Sonderaktionen etc. Normalerweise sind ja im übrigen auch noch die Abrechnungs-Zeiträume von Gema und Lizenzen unterschiedlich, aber wenn die VÖ 2002 war, sollte auch das nicht ins Gewicht fallen.
Und naja, einen Anwalt muss man ja nicht immer direkt einschalten. Es ist zwar der Erfahrung nach leider so, dass man ohne Anwalt nicht ernst genommen wird. Aber oft hilft auch einfach die persönliche Nachfrage per Telefon. Du hast doch bestimmt einen Ansprechpartner bei dem Verlag. Ansonsten einfach mal öfters nachbohren- eine detaillierte Abrechnung steh Dir auf jeden Fall zu, sofern das auch im Lizenzvertrag vereinbart ist.
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Die CD-Box war/ist in einer größeren südlichen Handelskette im Weihnachtsgeschäft. Der Verkaufspreis ist relativ gering für 5 CDs. Aber ich finde ja auch nur das Verhältnis zur GEMA-Ausschüttung etwas komisch.
Na ja, werde ich wohl oder übel dem Verlag mal wieder aufn Keks gehen müssen. Im Vertrag steht leider nichts von einer detaillierten Abrechnung.
