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Umsatzsteuer und mp3-Portale
Moin,
sitze gerade vor meiner Steuererklärung...noch 6 Tage Zeit
und bin etwas verwirrt.
Ich gehe ja auch mit der Zeit und kaufe mp3s im Netz (musicload, amazon) - bezahle und lade runter. Früher im Laden gabs einen Kassenbon wo stand 10€ davon 2€ MwSt. usw. den ich dann verbuchen konnte. Aber wenn ich bei musicload kaufe dann bekommt man keine Rechnung - amazon das gleiche. wieso eigentlich nicht? wie verbuche ich das ohne beleg? oder besser doch wieder in die stadt laufen und plastikscheiben kaufen?
beste grüße
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Moin,
die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer (=Vorsteuer) ist nur möglich, wenn ein Beleg (Rechnung, Kassenbeleg) vorliegt, auf dem die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Amazon/Musikload müsste Dir eigentlich beim Kauf eine Rechnung schicken. Im Zweifelsfalle musst Du sie anfordern. Achtung: wird Dir diese Rechnung per EMail geschickt, musst Du diese Email genauso sowie die übrigen Belege über den Aufbewahrungszeitraum aufbewahren und ggf. archivieren, und zwar als Email (nicht ausgedruckt).
Ich habe mal meine Amazon-Bestellungen durchforstet. Dabei fiel mir auf, dass beim Download keine Mwst ausgewiesen ist, bei "normalen" Bestellungen immer. Da das für mich privat ist, ist mir das egal. Ich weiß jetzt auch nicht mehr, ob ich eine Rechnung für die Downloads erhalten hatte. In den Hilfe-Texten spricht amazon immer von "Umsatzsteuer auf gegenständliche Artikel". Jetzt müsste man prüfen, ob Ware, die über Download verkauft wird, überhaupt Umsatzsteuerpflichtig ist. Das wäre dann doch ein Fall für den Fachmann.
Grüße
