• Urheberrecht bei YT verletzt. Wat´n Blödsinn. Und nu?
    • #1
    • 14.07.2009 18:04

    Moin,  
    habe heute zwei Videos bei YT hochgeladen.  
    Solo Nr. 1 und Solo Nr. 2 von Sultans Of Swing.  
    Bei Solo Nr. 1 haben die mich jetzt mit dem Hinweis gesperrt, ich hätte das irgendwelche Urherberrechte verletzt.  
    Hallo? Ich habe im Hintergrund die CD mitlaufen, meine eingespielte Gitarrenspur ist aber deutlich lauter.  
    Habe ich da wirklich etwas verkehrt gemacht, oder wat?
    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Solo Nr. 2 läuft komischerweise.  
    Gruß
    BON

    • #2
    • 14.07.2009 20:22

    Du hast das Urheberrecht schon durch Dein eigenes Spiel verletzt. Es geht also nicht (nur) darum, dass Du die CD öffentlich abspielst, sondern darum, dass Du öffentlich Musik spielst, deren Urheber Du nicht bist ... Da werden GEMA-Gebühren fällig.  

    Youtube hatte mal einen Deal mit der GEMA, aber das ist jetzt vorbei. Die ganzen Videos, in denen Teenager Christina Aguilera und Co. covern, die Fun- und Skatervideos oder Bildershows, die mit Musik unterlegt sind - das müsste rein rechtlich alles weg.

    • #3 Antwort auf #2
    • 14.07.2009 20:49

    Hallo,
    ist aber schon merkwürdig. Schließlich gibt es doch auf YT zig Coverversionen von irgendwelchen Liedern.  
    Wenn das so bleibt, bzw. wenn das wirklich so durchgesetzt wird, ist YT in Zukunft um einiges langweiliger.  
    Na ja, habe meine Version etwas gekürzt und es noch einmal versucht.  
    Jetzt gehts.  
    Gruß
    BON

    • #4
    • 15.07.2009 00:37

    Test

    • #5
    • 16.07.2009 17:13

    Der Fall ist recht einfach: Primär geht es hier um die (in diesem Fall  
    Verletzung der) Master-Rechte an der konkreten Aufnahme.  

    Die Plattenfirma die diese CD rausgebracht hat, besitzt die Master-
    Rechte an dieser Aufnahme. D.h. diese Aufnahme/CD darf bei Youtube NUR  
    von der Plattenfirma selber oder mit deren Zustimmung reingestellt  
    werden.  

    Genau vor diesem Hintergrund hat YT ja vor einiger Zeit Deals mit den  
    meisten Plattenfirmen geschlossen (schließen müssen) bzw. verhandelt  
    noch mit denen die noch nicht dabei sind.

    Ansonsten: GEMA (Urheberrechte) dürfte hier nicht das Problem sein, da  
    YT mit der GEMA mittlerweile wie es scheint wieder einig ist.  
    Zumindest scheint die zwischenzeitliche Sperrung sämtlicher  
    Musikvideos wieder aufgehoben zu sein.

    Rein theoretisch sind auch noch Verlagsrechte bei dieser Geschichte  
    betroffen. Sprich wenn bei YT Coverversionen oder irgendwie geartete  
    Bearbeitungen der Original-Aufnahme eingestellt werden (was bei Dir  
    der Fall wäre durch Dein Solo), dann könnten die Verlage sich bei YT  
    ebenfalls mit Forderungen etc. melden.

    • #6 Antwort auf #3
    • 16.07.2009 17:51

    Moin! Einige sind da mehr hinterher als andere. Es gibt z.B. von Prince keinerlei Videos auf YT. Angabe ist allerdings ohne Gewähr, so war es vor 3 Monaten noch zumindest. Wenn du dein Solo ohne die Originalaufnahme im Hintergrund hochlädst, indem du dir beispielsweise einen eigenen Track zusammenstelltst, dürfte es kein Problem sein. Also ein Playback zu Sultans of swing natürlich.  

    Gruß
    Homer

    • #7 Antwort auf #6
    • 16.07.2009 21:07

    Hallo,
    na das wäre noch ne Alternative. Dann muss ich wohl noch mal an die Aufnahme ran.  
    Hast du das Video gesehen?  
    Hab es auch auf meine MySpace Seite hochgeladen.  
    Gruß
    BON

    • #8 Antwort auf #5
    • 16.07.2009 21:10

    Hallo,
    Recht haben und sein Recht wirklich bekommen war schon immer zweierlei. Gerade in Zeiten von digitalen Informationen lässt sich da viel Missbrauch mit treiben. Das merken die Musiker wohl ganz deutlich.  
    Von den Plattenverkäufen die man früher mal erzielt hat, können die meisten Musiker wohl nur träumen.  
    Zum Glück habe ich mir einen vernüntigen Job gesucht.
    Gruß
    BON

    • #9
    • 16.07.2009 21:54

    Hi!

    Ich hatte mal in ein seichtes Original-Video einer amerikanischen Sängerin, die bei Sony unter Vertrag steht, ein paar (Heavy-)Gitarrenspuren gemischt, und dann wieder bei Youtube eingestellt.  
    Nach einiger Zeit schrieb mir youtube, dass sony das video gesehen hätte, aber von einer löschung absieht, und das bei dem video nun stattdessen sony-werbung geschaltet wird.

    so geht es also auch, besser als löschen!  
    vielleicht war mein video aber auch künstlerisch besonders wertvoll

    LG